Allgemeine Geschäftsverbindungen für Hotelzimmer

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel (in Textform oder mündlich) zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung oder Raumbuchung in Textform zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Kunden eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und etwaigen sonstigen in Anspruch genommenen Lieferungen und Leistungen vereinbarten bzw. vom Hotel üblicherweise verlangten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für Lieferungen und Leistungen (einschließlich Nebenleistungen wie Verzehr, Telefonate, usw.) die von Gästen, Besuchern usw. der Partner des vorliegenden Vertrages in Anspruch genommen werden.

3. Die Zahlung erfolgt in Euro (€). Eventuelle Wechsel-, Devisen-, und Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Anreisetag vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für die vertragsgegenständlichen Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.

5. Wünscht der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der bestellten Zimmer, sonstiger Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste, so bedarf dies des schriftlichen Einverständnisses des Hotels, welches von einer Preisanpassung abhängig gemacht werden kann.

6. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnungen ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel ist berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8% bei Rechtgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basissatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel € 5,00 erheben.

7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erstellung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. 

IV. Rücktritt / Stornierung des Kunden

1. Der Kunde hat nur dann ein Rücktrittsrecht von dem mit ihm geschlossenen Vertrag über die Anmietung von Hotelzimmern, wenn dies im Vertrag schriftlich vereinbart wurde. Wurde ein etwaiges Rücktrittsrecht nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeübt, so ist es mit dem Fristablauf erloschen und der Vertrag bleibt voll wirksam mit der Folge, dass der Kunde die vereinbarte Gegenleistung auch dann zu zahlen hat, wenn er die bestellten Lieferungen und Leistungen, insbesondere die bestellten Zimmer, nicht in Anspruch nimmt.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht auf Rücktritt in Textform gegenüber dem Hotel ausübt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparte Aufwendung anzurechnen.

4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen zu zahlen. Diese Regelung gilt für Zimmerbuchungen bis 4 Zimmer. Bei Gruppenbuchungen ab 5 Zimmern wird immer eine Stornoregelung in Textform durch das Hotel geregelt.

V. Rücktritt des Hotels 

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist in Textform vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls  

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe /

Liegen gebliebene Sachen („Fundsachen“)

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotels spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

4. Vom Gast im Zimmer liegen gebliebene Dinge werden max. sechs Monate aufbewahrt und nur auf ausdrücklichen Wunsch nachgesendet. Für Porto und Verpackung wird eine Pauschale von mind. 5,- EUR in Rechnung gestellt (Auslandsporto entsprechend höher).

VII. Mängel, Haftung

1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretene Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchstens jedoch 3.500,00 €. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten sind im Zimmersafe aufzubewahren und bis zu einem Höchstwert von € 850,00 € versichert. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Für Wertgegenstände, die im Hotelsafe an der Rezeption deponiert werden, wird eine Haftung bis 5.000,00 € übernommen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung nicht unverzüglich dem Hotel dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt vorstehende Nummer 1 entsprechend. 

Gefährliche Gegenstände / Lebewesen dürfen grundsätzlich nicht eingebracht werden. 

3. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Für falsche oder nicht ausgeführte Weckaufträge übernimmt das Hotel jedoch keine Haftung. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 gilt entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages über die Anmietung von Hotelzimmern oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Erfüllungs-und Zahlungsort ist Meersburg.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck-und Wechselstreitigkeiten ist das Gericht des in Ziff. VII.2) genannten Erfüllungsortes. Dessen Zuständigkeit wird hiermit in jedem Fall auch im Verhältnis zu denjenigen Kunden vereinbart, die die Voraussetzungen des Paragraphen 38 Abs. 1 ZPO erfüllen und/oder die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben (wobei das Hotel bei letzteren nach seiner Wahl aber auch berechtigt ist, Klage im allgemeinen Gerichtsstand des Kunden im Ausland zu erheben.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

5. Es gilt deutsches Recht.